Information über die verbindliche Erfassung von persönlichen Daten

Nach dem 1. September 2021 speichert der Beherbergungsdienstleister gemäß der geltenden
Rechtsverordnung die personenbezogenen Daten jener Personen, die eine Beherbergungsdientleistung
in Ungarn in Anspruch nehmen, im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen in seiner
Beherbergungsmanagmentsoftware über ein Dokumentlesegerät erfassen und an einen Speicherplatz
– dem Geschlossenen Gästeinformationsdatenbank VIZA-System) – übermitteln.

Im Interesse des Schutzes der Rechte, Sicherheit und Besitz der Beteiligten und von Anderen, bzw.
zur Kontrolle der Einhaltung der Verordnungen bezüglich Staatsangehöriger eines Drittstaates
und Personen, die das Recht auf Personenfreizügigkeit und das Aufenthaltsrecht haben, speichert
der Beherbergungsdienstleister beim m Einchecken die folgenden Daten des Benutzers in seiner Unterkunftverwaltungssoftware:
● Vorname und Nachname;
● Vorname und Nachname bei der Geburt,
● Geburtsort;
● Geburtsdatum;
● Geschlecht;
● Staatsangehörigkeit;
● Vorname und Nachname der Mutter bei der Geburt;
● Identifi kationsdaten des Personalausweises oder Reisedokumentes;
● im Falle von Staatsangehörigen eines Drittstaates* Nummer
des Einreisevisums oder der Aufenthaltserlaubnis, Datum und Ort der Einreise.
*Staatsangehöriger eines Drittstaates: Personen gemäß des ungarischen Gesetzes II 2007 über die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.

Der Beherbergungsnehmer*in über 14 Jahren hat dem Beherbergungsdienstleister*in die Dokumente zwecks Datenerfassung vorzulegen. Daten, die im Dokument nicht enthalten sind, müssen
nicht bekannt gegeben werden. Wird ein Dokument nicht vorgelegt, muss der Beherbergungsdienstleister*in die Beherbergungsdienstleistung ablehnen. Gemäß der Rechtsverordnung hat der
Beherbergungsdienstleister*in das Recht, den über 14-jährigen Gast um den Personalausweis zu bitten, und der Gast ist verpfl ichtet, ihn vorzuweisen. 

Der Beherbergungsbetrieb kann auch Daten von Gästen unter 14 Jahren auf der Grundlage einer
Erklärung eines gesetzlichen Vertreters (z. B. Elternteil, Vormund) erfassen.

Der Beherbergungsdienstleister verwaltet die Daten der Dienstleistungsempfänger bis zum letzten Tag des Folgejahres nach der Kenntnisnahme zum gesetzlich festgelegten Zweck. Durch die
asymmetrische Verschlüsselung kann die Polizei Daten, die in der gesetzlich vorgeschriebenen
Datenbank, d.h. in dem VIZA-System gespeichert sind, im Interesse von Strafverfolgung, Kriminalprävention, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der Ordnung
an den Staatsgrenzen, dem Schutz der Rechte, der Sicherheit und des Besitzes der betroffenen
Person und von Anderen, sowie der Durchführung von Fahndungsmaßnahmen durchsuchen.


GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN:
● Ungarisches Gesetz CLVI. 2016 über die staatlichen Aufgaben bezüglich der Entwicklung von touristischen Regionen;
● Ungarische Regierungsvorschrift 235/2019. (15. X.) zur Umsetzung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung der Tourismusregionen;
● Ungarische Regierungsvorschrift 414/2015. (23. XII.) über die Ausstellung von Personalausweisen und die Regeln der einheitlichen Aufnahme
von Gesichtsbildern und Unterschriften